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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten an mich gestellten Fragen. Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen.
Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?

Aktuell gibt es eine hohe Nachfrage nach Unterstützung. Ich führe keine Warteliste, sondern flechte bei entstehenden Lücken immer wieder neue Klientinnen und Klienten ein. Um Enttäuschungen zu vermeiden, möchte ich Ihnen ein Angebot des Basler Berufsverbands der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten empfehlen. Dort werden Hilfesuchende dabei unterstützt, einen wirklich freien Therapieplatz zu finden: https://www.psychotherapie-bsbl.ch/psychotherapeuten/vermittlung/ oder Telefon 061 303 12 12.

Gibt es eine Warteliste?

Nein. Das Führen einer Warteliste hat sich bei mir nicht bewährt. Die Wartezeiten wurden zu lang und immer wieder schoben sich akute Anfragen nach dringender Unterstützung dazwischen, denen ich dann den Vorrang gab. Wenn ich keine freie Aufnahmekapazität habe, schreibe ich Ihnen eine Absage und empfehle Ihnen meine Kolleginnen. Sie dürfen es gern nach ein paar Monaten noch mal probieren. Manchmal gibt es dann wieder freie Kapazitäten.

Werden kurzfristige Absagen berechnet?

In Krankheits- oder Urlaubsphasen, aber auch aus anderen Gründen, kann es zu Absagewellen kommen. Manchmal bleibt kurzfristig knapp die Hälfte meines Wochenplans übrig. Kurzfristige Absagen innerhalb von ein oder zwei Tagen kann ich meist nicht mehr ersetzen und es gibt keine Organisation im Hintergrund, die den Ausfall abpuffert. Gleichzeitig sind Termine meist Wochen und Monate im Voraus geplant und ich schreibe Menschen mit drängenden Anliegen regelmäßig Absagen, weil mein Kalender „eigentlich“ voll ist.

Unabhängig von Personen oder Gründen habe ich mich entschieden, kurzfristiger als 48 h abgesagte Termine routinemäßig zu berechnen (siehe AGBs). Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte Sie darum, mir Absagen möglichst früh mitzuteilen, damit andere Menschen die Möglichkeit haben, den Termin wahrzunehmen.

Bezahlt die Krankenkasse die Therapie?

In der Schweiz bin ich als psychologische Psychotherapeutin eidgenössisch anerkannt und zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen. Das Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Therapie anordnen kann, finden Sie hier.

Wie lange dauert eine Therapie? Verpflichte ich mich dabei?

Ich arbeite auftragsorientiert. Die Therapie dauert nur so lange, wie sie für Sie hilfreich und sinnvoll ist. Oft gibt es schon nach wenigen Stunden entscheidende Veränderungen.

Und dennoch gibt es Einzelpersonen und auch Paare, die es als unterstützend für ihr persönliches Wachstum und ihre Partnerschaft empfinden, sich länger von mir begleiten zu lassen.

Viele meiner Klienten nehmen den Beratungsprozess auch nach Jahren gerne wieder auf, um ihre persönliche Entwicklung in der Partnerschaft fortzusetzen oder sich bei der Lösung neuer Herausforderungen unterstützen zu lassen.

Wer erfährt etwas von der Therapie? Sind die Gespräche vertraulich?

Wenn Sie als Selbstzahler bei mir sind, erfährt niemand von den Gesprächen. Wenn Sie über die Krankenkasse abrechnen, erhält diese Kenntnis von der Anzahl der Gespräche, die abgerechnet werden, und gegebenenfalls von der Diagnose, wie Sie es von Arztbesuchen kennen.

Die Gesprächsinhalte sind 100 % vertraulich.

Zum professionellen Arbeiten gehört es, die eigene Arbeit immer wieder in Supervision und Intervisionen zu reflektieren. In diesen Fällen werden alle Daten der Klientel so anonymisiert, dass die Personen nicht mehr erkennbar sind.

Kontakt

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